e. 08.11.2007

Rede
08.11.2007 – Volker Schneider
Förderung von Betriebsrenten ist verteilungspolitisch problematisch

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kurz nach seiner Verabschiedung als Arbeitsminister erklärte Walter Riester im Rückblick auf die Rentenreform 2001:

Jede Rentnerin und jeder Rentner wird jetzt und in Zukunft mehr Rente erhalten als nach altem Recht.

Ich glaube, über diesen Satz können weder die heutigen noch die zukünftigen Rentner lachen. Denn das, was hier als Reform bezeichnet wurde, hatte zunächst vor allem eine Folge: eine Senkung des Sicherungsniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung. Weil das so ist, hat man ergänzend eine zweite Säule, die private Vorsorge, und eine dritte Säule, die betriebliche Vorsorge, geschaffen und erklärt, dies sei alternativlos.

Nur am Rande sei erwähnt: Vor kurzem hat die Große Koalition im Zusammenhang mit einem Antrag zum Alterssicherungsbericht selbst eingeräumt, dass auch unter Ausnutzung dieser Möglichkeiten vielen Menschen Altersarmut droht.

Die Linke sieht die Privatisierung der Altersrisiken als alles andere als alternativlos an.

(Beifall bei der LINKEN)

Was die Privatisierung der Altersvorsorge betrifft, wird Ihre Begeisterung wahrscheinlich vor allen Dingen von Versicherungsunternehmen geteilt. Weil Sie die Betriebsrenten so schnell auf das Gleis bringen wollten, haben Sie eine Anschubfinanzierung beschlossen. Was das betrifft, finde ich jeden Angriff gegen die Grünen völlig daneben. Denn es ist üblich, so vorzugehen, wenn man will, dass sich etwas schneller entwickelt. Das war ja auch erfolgreich.

Herr Kolb hat darauf hingewiesen, dass Franz Müntefering noch im März dieses Jahres erklärt hat: Das Ziel ist erreicht, und die Förderung kann, wie vorgesehen, zum 31. Dezember 2008 auslaufen. Was sich zwischen März und Juni dieses Jahres geändert hat und zur Folge hatte, dass auch der Minister seine Meinung ändert, ist sein großes Geheimnis.

(Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Lobbyisten waren es! - Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Vom Saulus zum Paulus!)

- Möglicherweise.

Diese Regelung beinhaltet eine Reihe von Risiken, die auch hier ganz kurz angesprochen worden sind allerdings geht man immer schnell darüber hinweg :

Erstens. Es entstehen neue Versorgungslücken. Denn jeder Betriebsrentner zahlt niedrigere Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Ob dies durch die höheren Betriebsrenten wieder ausgeglichen wird, ist überhaupt nicht gewährleistet. Seriöse Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung Bund besagen:

(Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Na ja! Vorsicht! Die haben auch ein eigenes Interesse!)

Wenn ein Mann über 40 und wenn eine Frau über 30 eintritt, dann ist das Ganze ein Minusgeschäft.

Zweitens. Diese sogenannte Reform hat auf jeden Fall niedrigere Rentenanpassungen zur Folge. Denn durch die Beitragsbefreiung wird die Höhe der sozialversicherungspflichtigen Löhne gemindert. Das wirkt sich übrigens selbst auf die Sozialhilfe aus. Ich frage mich, warum die Sozialhilfeempfänger diese Reform mitfinanzieren müssen.

Drittens. Die Beitragsbefreiung nutzt natürlich nur denen, die Betriebsrentenverträge abgeschlossen haben. Die Belastungen tragen aber alle, auch diejenigen, die gar keine Betriebsrentenverträge abschließen können, sei es aus gesetzlichen Gründen hier denke ich an Selbstständige und Arbeitslose, sei es, weil sie dafür schlicht kein Geld haben.

Viertens. Die Beitragsbefreiung führt zu Beitragsausfällen in allen Sozialversicherungszweigen. Ob es sich um 2 Milliarden Euro in allen Zweigen der Sozialversicherung insgesamt oder um 2 Milliarden Euro allein in der Rentenversicherung handelt, spielt eigentlich keine Rolle. Diese Beitragsausfälle müssen ausgeglichen werden, sei es durch Beitragserhöhungen oder durch Leistungsminderungen.

In einer gemeinsamen Presseerklärung haben das Bundesarbeitsministerium und das Bundesfinanzministerium noch Ende des Jahres 2006 die Auffassung vertreten, dass nicht nur die Beitragsausfälle in der Sozialversicherung Probleme aufwerfen, sondern dass die Beitragsfreiheit innerhalb des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung zu Verteilungseffekten führt, die auf Dauer nicht akzeptabel sind. Das war, ist und bleibt richtig.

Deshalb lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab.

(Beifall bei der LINKEN)


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