k. 29.05.2008

Rede
29.05.2008 – Volker Schneider

System der gesetzlichen Unfallversicherung hat sich bewährt


Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf den Tribünen! Die beste Nachricht vorweg: Leistungskürzungen in der gesetzlichen Unfallversicherung wird es nicht geben, Wegeunfälle bleiben auch weiterhin geschützt, das Leistungsrecht ist nicht mehr Thema des hier vorliegenden Gesetzentwurfs. Der Widerstand von Gewerkschaften, Sozialverbänden und Politikern verschiedener Parteien war also erfolgreich. Als Linke sagen wir im Gegensatz zur FDP: Das ist auch gut so.

(Beifall bei der LINKEN)

Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben. In der nächsten Legislaturperiode soll eine solche Reform erneut angegangen werden. Auch dazu sagen wir als Linke: Das ist gut so. Reformbedarf im Leistungsrecht ist durchaus gegeben; die Anerkennung von Berufskrankheiten und die Praxis der Begutachtung sind durchaus eine Überprüfung wert.

Mit Recht stellt die Große Koalition inzwischen fest, dass sich eine derart grundlegende Reform des Leistungsrechts nur im Dialog mit den Sozialpartnern und keinesfalls gegen die Sozialpartner realisieren lässt. Wenn aber Staatssekretär Lersch-Mense nun davon spricht, die Bundesregierung müsse bei einem neuen Anlauf eine bessere Überzeugungsarbeit leisten, dann hat er offensichtlich noch immer den Schuss nicht gehört. Glaubt die Bundesregierung, bereits jetzt im Besitz der allein selig machenden Weisheit zu sein? Haben es alle anderen nur noch nicht richtig verstanden? Müssen sie deshalb jetzt nur noch überzeugt werden? Wenn das Ergebnis schon jetzt feststeht, hat das Ganze mit Dialog nichts, aber auch gar nichts zu tun.

Die Linke begrüßt, dass die Große Koalition bei dem hier vorliegenden Entwurf einer Organisationsreform davon ausgeht, dass sich das System der gesetzlichen Unfallversicherung grundlegend bewährt hat und erhalten werden muss.

(Beifall bei der LINKEN)

Dennoch dieser Meinung sind auch wir Linke zwingt der Wandel von der industriellen Produktion zur Dienstleistungsgesellschaft zu organisatorischen Veränderungen. Es gibt Branchen, deren Bedeutung geschwunden ist oder die ganz verschwunden sind, und neue Branchen sind entstanden. Das hat Auswirkungen auf die für diese Branchen zuständigen Berufsgenossenschaften; auch ihre Bedeutung verändert sich, auch sie müssen sich veränderten Strukturen der Arbeitswelt anpassen eine gute Gelegenheit, viele, kleinere Berufsgenossenschaften zu größeren, leistungsfähigeren Einheiten zusammenzufassen.

Neben dieser grundlegenden Zustimmung zum Reformprozess haben wir Linke eine Reihe von Kritikpunkten im Detail, von denen ich hier die drei wichtigsten nennen möchte.

Erstens. Eine Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über den Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung lehnt die Linke ab. Mit dem DGB und der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände was für eine Koalition! teilen wir die Auffassung, dass diese Art des staatlichen Zugriffs das demokratische und sozialstaatliche Prinzip der Selbstverwaltung zerstört.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der FDP Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Und mit der FDP!)

Und mit der FDP; diese Koalition wird immer größer! Zudem gefährden derartige ministerielle Eingriffsmöglichkeiten die Praxis einer engen Verzahnung von Beratung, Prävention und Rehabilitation und ersetzen sie durch staatliche Fürsorge. Dazu sagen wir als Linke deutlich Nein.

(Beifall bei der LINKEN)

Nein sagen wir auch zu Kontrollen durch die Hintertür in Gestalt von Prüfungen durch den Rechnungshof. Herr Staatssekretär Brandner hat eben behauptet, eine solche Regelung der Fach- und Rechtsaufsicht sei aus verfassungsrechtlicher Sicht unumgänglich; sein Kollege Staatssekretär Lersch-Mense spricht sogar von einem verfassungsrechtlichen Zwang. Das ist eine erstaunliche Argumentation für eine Bundesregierung, die sonst nicht gerade dadurch auffällt, dass sie verfassungsrechtliche Bedenken sonderlich ernst nimmt.

(Beifall des Abg. Hüseyin-Kenan Aydin (DIE LINKE))

Eine Rechtsaufsicht in dem Bereich, in dem die Unfallversicherung hoheitliche Aufgaben wahrnimmt, ist aus unserer Sicht vollkommen ausreichend. Das sehen nicht nur wir so, das sehen neben dem DGB und die BDA auch einige Fachjuristen so. Dabei wäre allerdings noch zu prüfen, ob und inwieweit die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung tatsächlich hoheitliche Aufgaben wahrnimmt.

Zweitens. Die Linke begrüßt zwar die Einführung einer nationalen Arbeitsschutzkonferenz und die Verpflichtung von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern, eine gemeinsame Arbeitsschutzstrategie zu entwickeln, wir fordern aber nachdrücklich eine stärkere Einbindung der Sozialpartner in diesen Prozess.

(Beifall bei der LINKEN)

Drittens. Die geplante Übernahme der Betriebsprüfungen für die Unfallversicherung durch die Rentenversicherung lehnen wir ab, weil es sich um völlig unterschiedliche Systeme handelt: Die Rentenversicherung prüft die Daten einzelner Versicherter, während bei der gesetzlichen Unfallversicherung die Unternehmen Beiträge je nach Gefahrenklasse und Höhe der Lohnsumme an die Berufsgenossenschaft zahlen, unabhängig davon, wie viele Beschäftigte hinter der Lohnsumme stehen. Sie behaupten, durch einen Wegfall der Doppelprüfung durch Renten- und Unfallversicherung würden die Unternehmen entlastet. Staatssekretär Lersch-Mense hat in dieser Woche die Kosten für die Umstellung auf 3,4 Millionen Euro und die laufenden Kosten auf 120 000 Euro beziffert. Ich muss schon sagen: Sie haben eine merkwürdige Auffassung davon, wie man Unternehmen entlastet.

Oder geht es Ihnen etwa gar nicht um eine Entlastung? Ist Ihr Hauptinteresse möglicherweise, dass Sie auf diesem Weg heute ein Versichertenkataster einrichten, mit dem Sie morgen auch die Arbeitnehmer zur Beitragsleistung heranziehen können? Wir Linke sagen klar und deutlich: Die Unfallversicherungsbeiträge werden aus gutem Grund von den Arbeitgebern allein gezahlt. Das soll auch so bleiben.

(Beifall bei der LINKEN)

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Herr Kollege Schneider!

Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE):
Letzter Absatz.

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:

Nein: nicht letzter Absatz, letzter Satz!

Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE):

Letzter Satz; es ist tatsächlich nur einer, Sie dürfen aufpassen. Bei aller grundsätzlichen Übereinstimmung stelle ich für meine Fraktion fest, dass wir noch Verhandlungsbedarf sehen. Wir hoffen, dass auch dieses Gesetz den Bundestag nicht so verlässt, wie es eingebracht wurde.
Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)


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