l. 29.05.2008

29.05.2008 – Volker Schneider

Wer Weiterbildung ausbauen will, der muss auch investieren!


Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die allgemeine Euphorie der Bundesregierung über den entstandenen Maßnahmenkatalog kann und will ich nicht teilen! Aus dem durchaus sinnvollen Bericht der Timmermann-Kommission wurden allein das sogenannte Weiterbildungssparen und die Bildungsprämie in die Pläne der Bundesregierung übernommen.

Zum Einmaleins der Politik gehört die Formel: Wer Weiterbildung ausbauen will, der muss auch investieren! Die selbstverordnete Kostenneutralität, die CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben, wird deshalb sicher kaum zu einer explosionsartigen Ausweitung der Weiterbildungsbeteiligung führen. Diese Kritik teilen auch die Gutachter, die das BMBF im Rahmen des Eckpunktepapiers zum Weiterbildungssparen beauftragt hat.

„Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass ein partieller Zielkonflikt zwischen dem Ziel der Mobilisierung bisher wenig oder nicht partizipierender Bevölkerungsgruppen und der Vorgabe des Koalitionsvertrags nach Haushaltsneutralität besteht.“

Da die Bundesregierung nicht umfassend in die Weiterbildung investieren will, muss das Geld zwangsläufig von den Bürgern kommen. Damit wird nicht nur die Verantwortung der Beschäftigungsfähigkeit auf die Menschen abgeschoben sondern auch noch mehrheitlich die Kosten. Die von Ihnen ausgearbeiteten Finanzierungsinstrumente sind ein Witz, letztendlich müssen die Bürger und Bürgerinnen, die sich weiterbilden wollen, selbst tief in die eigene Tasche greifen. Das als Möglichkeit zu Verbesserung der Weiterbildungssituation zu feiern, ist absurd und irreführend!

Diese Instrumente helfen auch nicht dem Personenkreis der Erwerbslosen und Geringqualifizierten, den Sie ebenfalls in ihrem Antrag ansprechen. Denn diese Gruppe verfügt i.d.R. gar nicht über Rücklagen, aus denen sie ihre eigene Weiterbildung finanzieren könnten. Das schreiben sogar Sie selbst in ihrer Gesetzesänderung des fünften Vermögensbildungsgesetz.
Gerade diesen Menschen, denen eine große Bedeutung bei der Weiterbildungsbeteiligung zukommt, begegnen sie mit einer Ignoranz, die kaum noch zu überbieten ist. Diese Ansicht teilt auch das schon von mir zitierte BMBF-Gutachten zum Weiterbildungssparen:

„Es sei abschließend noch darauf hingewiesen, dass eine stärkere Förderung arbeitsloser Personen oder von Maßnahmen zur Nachqualifizierung von Personen ohne vorhergehenden Schulabschluss wünschenswert gewesen wäre. Dies ist aber über ein Instrument, das wie im Koalitionsvertrag gefordert – eine individuelle Beteiligung vorsieht, nicht möglich.“)

DIE LINKE fordert hier eine verstärkte Förderung von Erwerbslosen und Geringqualifizierten in Form von langfristigen Maßnahmen, unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten.

Einen letzten aber wichtigen Punkt möchte ich hier noch ansprechen: Wenn Sie von CDU/CSU und SPD in einem Jahr hier stehen und sich über einen Anstieg der Weiterbildungsbeteiligung von 2% freuen, denken sie auch ein wenig an den schönen Ausspruch „Glaub keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast.“

Bisher stehen in Ihren Argumentationen vor allem die Zahlen zur Teilnahmebeteiligung an Weiterbildungsmassnahmen im Vordergrund. Das Lernen im Lebenslauf funktioniert aber nur, wenn die Menschen auch Zeit zum Lernen haben. Kurzfristige Maßnahmen, die oftmals nicht länger als sechs Stunden gehen, helfen nicht dabei. Den Vorschlag, die Dauer von Maßnahmen in die Gewichtung mit einzubeziehen, was die OECD schon seit 2006 in ihren Studien zu Weiterbildung macht, verwirft das BMBF in ihrem Berichtssystem. Und zwar aus Gründen der Anschaulichkeit! In Zukunft wird daher wohl weiterhin eine verzerrte Datenlage vom BMBF zu erwarten sein, allein um eine Luftblase als Meilenstein verkaufen zu können.

Aus dieses Gründen wird die Fraktion DIE LINKE nicht in ihren Freudengesang mit einstimmen. Wir fordern ein umfassendes Weiterbildungsrahmengesetz, was bundesweit einheitliche Standards festsetzt und branchenspezifische Fondlösungen, damit auch die Unternehmen in die Verantwortung genommen werden. Das alles setzen Sie mit Ihren Plänen nicht in die Tat um, sondern Sie suchen ausschließlich nach der für den Haushalt günstigsten Lösung.

Das Sie es mit der Weiterbildung nicht ernst meinen, liegt da auf der Hand. Hier kommen wir nur vorwärts, wenn wir Weiterbildung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreifen und sie nicht in die Eigenverantwortung des Einzelnen abschieben. Da ihr Antrag dies nicht beachtet, lehnen wir ihn ab!


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