f. 13.03.2008

Pressemitteilung
13.03.2008 – Volker Schneider
Arbeit schützt nicht vor Zwangsverrentung

„Die Äußerungen des parlamentarischen Staatssekretärs Franz Thönnes in der Fragestunde des Bundestags lassen keinen anderen Schluss zu als den, dass die Bundesregierung eher mehr als weniger Hartz IV- Empfänger ab dem 63. Lebensjahr in die Zwangsrente schicken will“, erklärt Volker Schneider, rentenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. Schneider weiter:

„Die sogenannte Unbilligkeitsverordnung, die das Arbeitsministerium ohne Zustimmung des Parlaments erlassen wird, sollte – so zumindest bislang die Vertreter der Großen Koalition – möglichst viele Härtefälle vor eine Zwangsverrentung schützen. Insbesondere sollen vor einer Zwangsverrentung alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, ältere Menschen wieder in Arbeit zu bringen.

In der gestrigen Fragestunde des Bundestags musste der parlamentarische Staatssekretär im Arbeitsministerium Franz Thönnes allerdings auf Nachfrage zugeben: Selbst wer arbeitet, ist nicht vor der Zwangsverrentung geschützt. Minijobbern oder Personen, die trotz eines Fulltimejobs wegen mieser Stundenlöhne, ergänzend auf Hartz IV angewiesen sind droht damit weiter die Zwangsverrentung.

Einerseits hat die Bundesregierung immer wieder lauthals beteuert, dass Minijobs auf 400 Euro-Basis eine Brückenfunktion in den ersten Arbeitsmarkt hätten. Anderseits beabsichtigt sie gleichzeitig Verordnungen zu erlassen, die deutlich machen, dass solche Jobs eben keine Chance und Perspektive bieten, aus dem Teufelskreis prekärer Beschäftigung und zusätzlicher Hartz IV Leistungen herauszukommen.

DIE LINKE lehnt nach wie vor jegliche Zwangsverrentung ab. Soweit die Bundesregierung hierzu nicht bereit ist, fordern wir das SPD-geführte Arbeitsministerium auf, dafür zu sorgen, den vor einer Zwangsverrentung zu schützenden Personenkreis so weit wie möglich zu fassen. Das Arbeitsministerium steht jetzt in der Pflicht zu beweisen, ob sie die Lage der Betroffenen wirklich ernst nimmt.“


(C) 2005 - Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken