26.06.2008 – Volker Schneider
Organisationsreform der Unfallversicherung beschlossen
Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE):
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatssekretär Brandner hat es schon angesprochen: Wir beraten heute auch einen Antrag meiner Fraktion. Er hat es angekündigt wir wissen es schon aus dem Ausschuss: Sie werden diesen Antrag ablehnen.
Nichtsdestotrotz lassen wir uns an diesem Tag die gute Laune nicht versauen. Was haben wir in unserem Antrag gefordert? Wir haben erstens gefordert, die Reform des Leistungsrechts von der Organisationsreform abzukoppeln. Das haben Sie gemacht. Danke schön.
(Beifall bei der LINKEN)
Wir haben zweitens perspektivisch gefordert, dass im Rahmen der Reform des Leistungsrechts, die es nun in der nächsten Legislaturperiode geben soll, nicht reflexartig Leistungen gekürzt werden, sondern dass sie optimiert werden. Wir sollten vor allen Dingen im Blick haben, dass wir eine verbesserte Anerkennungspraxis von Berufskrankheiten brauchen. Das werden wir als Merkposten in die nächste Legislaturperiode mitnehmen.
Wir haben drittens gefordert, die Selbstverwaltung in der gesetzlichen Unfallversicherung zu stärken und insbesondere dem Dachverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, DGUV, weitgehende Autonomie einzuräumen. Sie haben, wie von uns gefordert, von der Körperschaftslösung Abstand genommen. Sie haben den Versuch, doch noch über die Fachaufsicht zu viel Einfluss zu nehmen, letzten Endes aufgegeben. Auch hier haben Sie unsere Forderungen erfüllt. Danke schön.
(Beifall bei der LINKEN)
Wir haben allerdings auch gefordert, auf eine Festschreibung einer bestimmten Anzahl von gewerblichen Berufsgenossenschaften zu verzichten, nicht zuletzt deswegen, weil sich die öffentlichen Berufsgenossenschaften von dem, was die gewerblichen bis heute schon freiwillig erbracht haben, eine dicke Scheibe abschneiden könnten. Diese Forderung haben Sie nun nicht erfüllt. Aber die Mehrheit der Berufsgenossenschaften kann offensichtlich mit den neuen Berufsgenossenschaften leben, sodass wir das nicht als großen Mangel betrachten.
Fazit: Sie lehnen unseren Antrag ab, aber Sie setzen ihn in wesentlichen Teilen um. Diese Schizophrenie zu verstehen, überlassen wir Ihnen. Für die Übernahme unserer Vorschläge bedanken wir uns herzlich.
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Herr Kollege Schneider, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Meckelburg?
Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE):
Aber sicher.
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Bitte schön.
Wolfgang Meckelburg (CDU/CSU):
Herr Kollege, Sie haben zu Beginn Ihrer Rede den Eindruck erweckt, als hätten wir im Gesetzgebungsverfahren all das, was Sie gefordert haben, umgesetzt. Saugen Sie so viel Glück aus der Gesetzgebung, wie Sie können. Aber könnte es nicht vielleicht daran liegen, dass Sie möglicherweise in diesem einen Antrag endlich einmal etwas aufgenommen haben, was der Realität nahe kommt? Das wäre vielleicht auch eine Erklärung.
(Heiterkeit bei der CDU/CSU und der SPD)
Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE):
Lieber Kollege Meckelburg, wir haben mit Sicherheit unterschiedliche Auffassungen darüber, was realistisch ist.
(Beifall bei der LINKEN)
Ich denke, das sollten wir an dieser Stelle nicht vertiefen. Ich freue mich allerdings, dass Sie einräumen, dass wir tatsächlich einen äußerst realistischen Antrag gestellt haben, aus dem Sie einige Punkte übernehmen konnten. Da herrscht große Freude auf beiden Seiten. Sie lehnen zwar unseren Antrag ab. Aber das ist uns völlig egal. Die Hauptsache ist, dass sich die Erfüllung unserer Forderungen im Gesetz letztendlich wiederfindet. Das ist der zentrale Punkt. Diese Botschaft wollte ich herüberbringen.
(Beifall bei der LINKEN)
Es bleibt aber auch ein Rest von Kritik.
(Andrea Nahles (SPD): Oh!)
Die Frage des Betriebsprüfungs- und Melderechts ist schon angesprochen worden. Es ist für mich immer noch nicht klar, ob es eine Entlastung gibt oder nicht.
(Andrea Nahles (SPD): 40 Millionen Entlastung!)
Auch die heutige Debatte hat nicht zur Erhellung beigetragen.
Übrigens, Herr Brandner, es sind nicht immer nur die interessierten Kreise, die etwas Falsches sagen. Vor gerade einmal zwei Wochen hat Ihr Staatssekretärskollege Lersch-Mense noch gesagt, die Umstellung werde etwas mehr als 3 Millionen Euro kosten und es sei mit höheren laufenden Kosten von 100 000 Euro zu rechnen. Das wäre aus meiner Sicht vernachlässigbar. Aber es ist eine eindeutig andere Aussage als die, von Einsparungen in Höhe von 54 Millionen Euro zu sprechen. Das irritiert mich schon. Ich frage mich, warum man diesen Punkt trotz aller Unklarheiten so vehement durchsetzen muss.
Es fällt uns schon auf, dass Daten statt betriebsbezogen künftig individualisiert bezogen auf die einzelnen Arbeitnehmer erhoben werden. Das könnte die Voraussetzung dafür sein, dass künftig die Unfallversicherung oder Teile der Unfallversicherung paritätisch finanziert werden. Bis heute haben Sie noch nie, wenn ich diese Mutmaßung angestellt habe, energisch dazwischengerufen. Sie tun es auch jetzt wieder nicht. Das bestätigt mich darin.
(Andrea Nahles (SPD): Wir sind so sprachlos über diese Unterstellung!)
Weiter begrüßen wir die gesetzliche Fixierung der gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie und die Einrichtung des Steuerungsgremiums „Nationale Arbeitsschutzkonferenz“ sehr nachhaltig. Aber wir hätten uns an dieser Stelle auch eine stärkere Einbeziehung der Sozialpartner gewünscht, insbesondere ein Stimmrecht für diese beiden Gruppierungen. Nun sind auch diese beiden Gruppierungen damit einverstanden; wir haben nachgefragt. Dann wollen wir jetzt nicht päpstlicher sein als der Papst; das ist dann verzeihbar.
Ein anderer Punkt ist das Prüfungsrecht des Bundesrechungshofs bezüglich der Finanzen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu muss ich sagen: Wir haben eine etwas andere Auffassung dazu, was ein Parlament leisten sollte. Wieder einmal ziehen Sie sich auf folgende Position zurück: Wir warten ab, was ein Gericht entscheidet. Hier ist das Parlament; hier werden die Gesetze gemacht und nicht bei Gerichten. Das zumindest ist die Auffassung der Linken zu diesem Problem.
(Beifall bei der LINKEN)
Nichtsdestotrotz: Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen, auch deshalb, weil die Kollegen der Großen Koalition sich nun tatsächlich dies ist insbesondere von Herrn Weiß angesprochen worden auf einen ernsthaften Dialog mit allen Beteiligten eingelassen und aufgrund der Hinweise, der Kritik und der Anregungen noch wirklich substanzielle Änderungen an dem ursprünglichen Entwurf vorgenommen haben. Wir verbinden mit dieser Zustimmung die Hoffnung, dass Sie ebenso im Bereich der Reform des Leistungsrechts einen solchen Dialog führen werden. Sie haben es angekündigt und gesagt darin stimme ich Ihnen nachdrücklich zu , dass diese Reform nur im Dialog erfolgreich sein kann. Aber ein Dialog ist nicht das, was ich bisweilen auf Staatssekretärsseite erlebt habe, wenn dann etwas oberlehrerhaft gesagt wird: Wir müssen die Leute besser überzeugen. Das ist kein Dialog. So werden Sie keinen Erfolg haben.
Nun hätte ich mir gewünscht, dass Kollege Hans-Peter Bartels von der SPD heute anwesend ist, der dem Wissenschaftlichen Dienst Erstaunliches entlockt hat, nämlich die Tatsache, dass die Ablehnungsquote meiner Fraktion niedriger als 50 Prozent ist, was Vorlagen der Bundesregierung bzw. der Großen Koalition anbelangt.
(Andrea Nahles (SPD): Aber nicht in unserem Ausschuss!)
Er sieht sich damit in seinem Ergebnis bestärkt, dass die zivilisatorische Kraft der parlamentarischen Praxis heilsam sei. Er spricht davon, dass der Parlamentarismus erzieht. Ich muss Ihnen sagen: An dieser Stelle möchte ich dem Kollegen Bartels aus zwei Gründen nachhaltig widersprechen.
Erstens. Meine Fraktion benötigt an dieser Stelle keine Erziehung;
(Christian Lange (Backnang) (SPD): Doch! Das haben wir gerade wieder gemerkt, und zwar heftig!)
denn für uns ist der höchste Souverän der Wähler. Nur an den Interessen der Wähler orientiert werden wir entscheiden, ob wir einem Gesetzentwurf zustimmen oder nicht.
(Beifall bei der LINKEN)
Dann ist es uns völlig egal, ob dieser letztlich von der Großen Koalition oder von den Kolleginnen und Kollegen von den Grünen oder auch von der FDP kommt. Auch der FDP haben wir schon des Öfteren zugestimmt.
Zweitens. Großer Optimismus ist leider für zwei Drittel dieses Hauses überhaupt nicht angebracht. Wir haben einmal die Gegenfrage gestellt, wie oft Sie Vorlagen von uns zugestimmt haben.
(Anton Schaaf (SPD): Kann ich Ihnen auch sagen, Herr Schneider!)
Der Wissenschaftliche Dienst wird auf Ergebnisse kommen, die sich wenn überhaupt allenfalls im Promillebereich bewegen werden; denn Sie lehnen ja grundsätzlich alles ab, nur weil es im Zweifelsfalle von uns kommt.
(Wolfgang Grotthaus (SPD): Das hängt mit der Qualität zusammen! Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Da geht es uns aber nicht besser, Herr Schneider!)
Vor diesem Hintergrund werden Sie weiter damit leben müssen, dass wir dann, wenn wir es für richtig und für die Wähler für wichtig halten, Ihren Vorlagen zustimmen werden. Herr Weiß wird es verkraften, dass sein Wunschkoalitionspartner das diesmal nicht tut er hat dies im Ausschuss schon sehr bedauert und dass wir in diesem Fall einmal einspringen werden.
Danke schön.
(Beifall bei der LINKEN)
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